Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ist jemand nicht im Stande, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, so kann er Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2020
Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen.
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 15.05.2020
Ein Umgangsverfahren kann nur durch Beschluss des Familiengerichts oder einen familiengerichtlich gebilligten Vergleich beendet werden.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 13.05.2020
Familienstreitsachen sind vor dem Familiengericht, welche bei dem Amtsgerichten ansässig sind, zu verhandeln.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2020
Das Gericht hat den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2020
Für sämtliche Bereiche des täglichen Lebens, kann ein Betreuer nur bestellt werden, wenn der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten selbst besorgen kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2020
Der Schutz des Elternrechts welches Vater und Mutter gleichermaßen zukommt und grundgesetzlich verankert ist, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 13.05.2020
Während der Coronapandemie besteht kein Anspruch auf Öffnung der Kitas zu den üblichen Betreuungszeiten.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2020
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers in einer Betreuungssache soll die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2020
Dem Berufsbetreuer steht für die Dauer der Betreuung eine Vergütung zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2020
 
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